Fenster offen gelassen und abgeschleppt? Die Polizei darf das!
Sie haben vergessen, die Autoscheibe hochzudrehen? Wissen Sie, dass die Polizei es abschleppen darf, um Unbefugte daran zu hindern, das Fahrzeug zu benutzen? Wir klären Sie hier über diese eher unbekannte und andere Verkehrsregeln auf.
Wer vergisst, das Autofenster zu schließen, muss damit rechnen, dass sein Fahrzeug abgeschleppt wird. Laut Paragraph 14 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) muss ein Fahrzeug vor unbefugter Benutzung geschützt werden, zum Beispiel durch Diebe oder auch durch Jugendliche, die in angesichts des offenen Autofensters versucht sind, mit dem somit zugänglichen Auto eine Spritztour zu machen. Die Polizei darf Sie wegen des offenen Fensters verwarnen und mit einem Bußgeld in Höhe von 15 Euro belegen. Sie kann das Auto aber auch zur „Eigentumssicherung“ abschleppen lassen.
Wer zwei Mal innerhalb eines Jahres geblitzt wird, weil er mehr als 25 Stundenkilometern (km/h) zu schnell war, ist den Führerschein zeitweise los. Viele wissen, dass sie ihren Führerschein zeitweise abgeben müssen, wenn sie mehr als 30 km/h innerorts und mehr als 40 km/h außerorts zu schnell fahren. Nur wenige hingegen wissen, dass sie den Führerschein auch dann für einen Monat los sind, wenn sie zwei Mal innert eines Jahres (ab Rechtskraft der ersten Entscheidung) mehr als 25 km/h zu schnell gefahren sind.
Sie dürfen mit dem Mofa manchmal auf dem Radweg fahren. Außerorts ist das Mofafahren auf Radwegen stets erlaubt. Innerorts muss dies mit dem Zusatzschild 1022-11 freigegeben werden. Berechtigt zum Befahren des Radweges sind demnach alle „einspurigen, einsitzigen Kfz mit Hilfsmotor“, die bauartbedingt nicht schneller als 25 km/h fahren können.
Bei Rot über die Ampel? Verboten! Doch was ist, wenn die Ampel gelb leuchtet? Gelb leuchtendes Ampellicht heißt nach § 37 Absatz 2 StVO, dass der Fahrer vor der Kreuzung auf das nächste Lichtzeichen warten muss. Nur wer schon unmittelbar vor der Ampel stehe und nicht mehr gefahrlos abbremsen könne, dürfe demnach weiterfahren. Gut zu wissen: Der Gelblichtverstoß kostet 10 Euro.
Radler unter 8 und begleitende Erwachsene auf Gehwegen müssen beim Ãœberqueren jeder Straßeneinmündung absteigen. Als Erwachsener dürfen Sie Rad fahrende Kinder unter acht Jahren auf dem Gehweg fahrradfahrend begleiten. Aber auch Sie müssen – wie die Kinder ohnehin – beim Ãœberqueren einer Straße jedes Mal absteigen und ihr Rad schieben.
Kein Fahrzeug auf der rechten Fahrspur muss Ihnen das Auffahren auf die Autobahn erleichtern, indem es nach links ausweicht. Fahrer auf der rechten Autobahnspur sind nicht dazu verpflichtet, nach links zu fahren, damit Sie leichter auf die Autobahn kommen. Sie haben auf dem Beschleunigungsstreifen demnach keine Vorfahrt.
Parken auf der linken Straßenseite? Das ist normalerweise verboten. Allerdings kann es im verkehrsberuhigten Bereich in gekennzeichneten Flächen, in Einbahnstraßen und wenn Straßenbahnschienen am rechten Fahrbahnrand verlaufen, durchaus erlaubt sein.
Müssen Fußgänger auf dem Gehweg gehen? Ja. Nur dann, wenn es weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen gibt, dürfen Fußgänger auch die Fahrbahn benutzen. Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt: rechter oder linke Fahrbahnrand, außerhalb in der Regel: linker Fahrbahnrand.
Eine Parkscheibe ist eine Parkscheibe ist eine Parkscheibe! Sie ist nicht mit einem Zettel ersetzbar, den Sie stattdessen ins Auto legen. Wo eine Parkscheibe zum Abstellen des Fahrzeugs verlangt wird, genügt ein Zettel als Ersatz nicht.
Quelle: https://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.linksparken-und-fensterschliesspflicht-neun-verkehrsregeln-die-fast-kein-autofahrer-kennt.7fd3fe5e-291c-445e-bf56-291deec87585.html, ADAC
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