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26.Mai 2011 / admin

Halteverbot für Umzug

Wo parkt der Wagen? Halteverbot für Umzug

Wer an einen Umzug denkt, dem fallen vor allem Dinge wie Umzugskisten packen, Transporter besorgen oder Renovieren ein. Mindestens genauso wichtig ist aber das Thema Halteverbot – denn wer möchte schon am Umzugstag die Möbel mehrere Hundert Meter weit zum Umzugswagen schleppen oder vor der neuen Wohnung eine Stunde um den Block fahren, bis er einen halbwegs annehmbaren Parkplatz findet? Vor allem in Großstädten ist die Situation schwierig – in Hamburg gibt es bereits Forderungen, in hoch frequentierten Wohngebieten ein System aus Anwohnerparken und Parkschein einzurichten, in Berlin existiert eine solche Regelung bereits. Freies Parken wird also immer schwieriger.

Keine gute Idee: Das selbstgebastelte Halteverbot

Kein Problem, denkt nun der kreative Mensch – dann bastele ich mir eben selbst ein Halteverbot. Ein Stuhl, ein Schild, aufgestellt auf dem Parkplatz der Wahl soll dessen Reservierung bis zum Umzugstag sicherstellen – aber Vorsicht! Auch wenn man hin und wieder solche Eigenkonstruktionen zu sehen bekommt: Das eigenmächtige „Reservieren“ von öffentlichem Parkraum ist nicht erlaubt. Abgesehen davon, dass immer das Risiko besteht, dass ein solches „Halteverbot“ nicht respektiert und einfach abgebaut wird und Sie dann keinerlei rechtliche Handhabe haben, können Sie sich damit wegen einer Ordnungswidrigkeit strafbar machen.

Hilfe aus dem Internet….

Der einzige Weg, einen sicheren Parkplatz legal zu reservieren führt zum Straßenverkehrsamt – oder ins Internet. Hier können Sie ein amtliches Halteverbot beantragen oder den Antrag bei einer Firma in Auftrag geben. Viele Umzugsfirmen bieten einen solchen Service an – und wenn Sie ohnehin einen Komplettumzug gebucht haben, müssen Sie sich um den Parkplatz für den Wagen überhaupt nicht mehr kümmern. Außerdem bietet das Netz kostengünstige Services, die für Sie die nötigen Papiere besorgen und sowohl das Aufstellen wie den Abtransport der Halteverbotsschilder übernehmen. Das ist natürlich besonders praktisch, wenn Sie in eine andere Stadt ziehen und keine Möglichkeit haben, sich dort selbst um das Aufstellen von Halteverbotsschildern zu kümmern.

…oder von der Straßenverkehrsbehörde

Wenn Sie Geld sparen möchten und ein bisschen Zeit haben, können Sie sich um Ihr Halteverbot auch selbst kümmern. Dann gehen Sie mindestens eine Woche vor Ihrem Umzug in Hamburg zum zuständigen Polizeikommisariat und beantragen dort mit Name und Adresse, dem Umzugsdatum und der Angabe der voraussichtlichen Dauer des Umzugs die Einrichtung eines Halteverbots. Wichtig ist hierbei, dass Sie die Größe des Umzugswagens richtig angeben: Zur Länge des Wagens sollten Sie unbedingt drei bis fünf Meter hinzurechnen, damit das Ein- und Ausparken noch bequem möglich ist. So ist ein Mercedes Benz Vito 109 CDI 4,66 Meter lang, ein Mercedes Benz Atego 815 8 Meter – die exakten Längenangaben können Sie bei Ihrer Autovermietung oder im Internet herausbekommen.
Haben Sie die von der Straßenverkehrsbehörde ausgestellte Genehmigung in der Tasche, können Sie das Aufstellen der Schilder vornehmen – vier bis fünf Tage vor dem Umzug muss dies geschehen. Die Schilder bekommen Sie in Hamburg nicht von der Stadt, sondern von externen Dienstleistern. Nach dem Umzug müssen die Schilder dann wieder abmontiert und zurückgebracht werden.