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4.Juni 2016 / admin

Vorsicht bei mobilen Halteverboten: auch vorher schon gültig!

Wer trotz eines mobilen Halteverbotsschildes, das wegen eines Umzugs platziert wurde, parkt und sich dabei auf der sicheren Seite wähnt, weil das Halteverbot erst für einen späteren Zeitraum gelten soll, sollte schleunigst umparken: Denn ein Berliner Gericht urteilte gerade, dass die Schilder auch schon vor der Genehmigung gelten.

Konkreter Fall: Halteverbot fälschlich durchgesetzt?

Unter dem Aktenzeichen VG 14 K 66.15 verhandelte das Berliner Verwaltungsgericht (VG) folgenden Fall: Ein Autofahrer hatte ein absolutes Halteverbot missachtet. Das war wegen eines anstehenden Umzugs eingerichtet worden – die Umzugsfirma hatte dazu mobile Verkehrsschilder aufgestellt. Der Autofahrer parkte trotzdem und soll nun die Kosten dafür tragen, die das Umsetzen seines Wagens verursacht hat.

Der Falschparker weigerte sich, zu zahlen, und zog stattdessen vor Gericht. Dort argumentierte er, dass die Firma die Schilder mit dem absoluten Halteverbot zu früh platziert hätte: Einen Tag vor dem Inkrafttreten des Halteverbots, sprich: einen Tag bevor dieses genehmigt worden sei. Der Fahrer behauptete vor Gericht außerdem, dass er die Schilder nicht gesehen hätte. Dies begründete er damit, dass die Halteverbotszeichen entweder nicht richtig von der Firma platziert worden seien oder sich daran Dritte zu schaffen gemacht hätten, die das ordnungsgemäße Errichten des Halteverbots somit manipuliert hätten. Der Falschparker führte zudem das Argument ins Feld, dass er bezweifle, dass man ihn zu erreichen versucht hätte, um ihn vor dem Umsetzen des Fahrzeugs davon in Kenntnis zu setzen. Und deshalb sei er vor Gericht gegangen.

Falschparker scheitert vor Gericht

Die Richter des Berliner Verwaltungsgerichtes sahen die Lage anders und entschieden gegen den Falschparker. Demnach hätte die Umzugsfirma zu Recht auf Erfahrungswerte gesetzt, dass das errichtete Halteverbot auch eine Genehmigung bekäme. Für die anderen vom Autofahrer vorgetragenen Einwürfe sah das Gericht keine Anhaltspunkte. Es wies in der Urteilsbegründung sogar daraufhin, dass die Polizei nicht dazu verpflichtet sei, den Halter eines falsch geparkten – in diesem Fall im absoluten Halteverbot geparkten – Fahrzeugs zu ermitteln und zu benachrichtigen, wenn damit eine weitere Verzögerung verursacht werde.
((Quelle: https://www.aachener-zeitung.de/news/auto/zu-frueh-aufgestellte-halteverbotsschilder-bleiben-gueltig-1.1313788))