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10.Dezember 2012

Hamburg – Stadt der Musicals

Unsere geliebte Hansestadt war schon immer Kulisse für Kultur und Unterhaltung der ganz besonderen Art. Zahlreiche Kunstbühnen vom althanseatischen Ohnsorgtheater bis hin zum Schmitt’s und oder dem Polittbüro unterhalten Hamburg und dessen Gäste auf höchstem Niveau und mit typisch norddeutschem Augenzwinkern. Doch auch im Bereich der pompösen Unterhaltung und dem Augenschmaus ist Hamburg immer schon ganz groß gewesen: farbenfrohe Musicals und gigantische Attraktionen auf dem Heiligengeistfeld ziehen Massen in ihren Bann und lassen Hamburg einfach nie langweilig werden. Der Hafengeburtstag, das Alstervergnügen und nicht zuletzt der G-Move bieten Spaß für alle Generationen und kaum ein Hamburger Kind kennt nicht den jährlich mehrmals statt findenden Hamburger Dom, ein Jahrmarkt der Superlative.

Hamburg ist reich an Festivitäten und originellen Spielstätten. Die Sehenswürdigkeiten in Hamburg sind legendär. Es gibt sogar, abgesehen vom Hamburger Hafengeburtstag, Festivals, die im gesamten Hafengebiet stattfinden. Wer dort schon einmal an den Landungsbrücken stand, der erinnert sich sicher an die Spielstätte des Königs der Löwen, die gegenüber auf einem ehemaligen Werftgelände liegt. Von beiden Seiten aus kann man den jetzt schon beeindruckenden, noch nicht fertig gestellten Bau der Elbphilharmonie sehen. Auch dieser ist in Zukunft ein einzigartiges Konzerthaus.

Erst kürzlich gab es die Meldung, dass eine neue Musical-Bühne gebaut werden soll. Und zwar spektakulär in den alten, historischen Gemüsehallen des Hamburger Großmarktes. Dort finden im Sommer bereits die Hamburg Harley Days statt. Größer könnte der Kontrast zwischen seichter Unterhaltung und dem Röhren der Rock ’n‘ Roll-Biker kaum sein.

Beide Events sind Publikumsmagneten. Und wenn es wahr werden sollte, dass im Großmarkt ein weiteres Musical-Theater entsteht, stärkt das natürlich den Musical-Standort Hamburg. Doch schon jetzt werden ganze Busladungen von Musical-Fans aus der gesamten Republik von den Spielhäusern angezogen.

Wenn wir alle musikalischen Attraktionen in dieser wunderbaren Stadt zusammenzählen – vom Elbjazz-Festival über Dockville bis zum Reeperbahnfestival, vom Elbinsel-Gipsy-Festival über die Hamburger Klangwerktage bis hin zum Gitarrenfestival, um nur einige zu nennen – dann ist Hamburger nicht nur wegen Rocky, Tarzan und alle den anderen Musicals, die von hier aus ihre Erfolgsreise durch die gesamte Republik antraten, immer einen Besuch wert.

12.November 2012

Hausbau in Hamburg: Traum vom eigenen Haus

Als Großstadtmetropole bietet Hamburg nur begrenzt Platz für ambitionierte Hausbauprojekte. Doch wer das Glück hat ein Grundstück ergattert zu haben oder mit einer Baufläche in den Randbezirken zufrieden ist, kann sich freuen: da Projekt kann beginnen. Dabei gibt es jedoch verschiedene Wege, um ans Ziel zu kommen.

Von Grund auf neu bauen ist der Traum vieler, doch ist dies auch eine besonders kostspielige Angelegenheit. Es werden viele verschiedene Arten von Baugenehmigungen fällig, deren Prüfung und Bewilligung sich im ungünstigsten Fall über Monate hinwegziehen kann. Oder es droht die Ablehnung weshalb jedes Bauprojekt gut geplant und von einem Experten begutachtet werden sollte. Auch im Vertrag mit dem Architekten sollte alles mit rechten Dingen zugehen, um spätere Enttäuschungen und Kostenfallen zu vermeiden.

Ein Fertighaus ist eine günstige und relativ sichere Alternative und ist auch vor allem wegen der geringen Wartezeiten oftmals die erste Wahl. Allerdings bleibt hier für Sonderwünsche kaum Freiraum. Da ist es oftmals einfacher ein bestehendes Haus umzubauen oder zu sanieren. Dabei sollte ebenfalls unbedingt ein Sachverständiger die einwandfreie Grundsubstanz bestätigen, denn sonst drohen Abriss und teurer Neubau.

Tipps zur Finanzierung: Bausparen ist nicht mehr out! Vor allem junge Menschen sollten sich früh für ein Bausparmodell entscheiden. Eine weitere Möglichkeit ist die Bauförderung, die vor allem für umweltfreundliches Bauen geltend gemacht werden kann. Öko-Bauweisen lohnen sich also gleich zweierlei.

9.Oktober 2012

„Google Street View“ beim Umzug

Google ist längst mehr als nur eine Suchmaschine fürs Internet. Ein ausführlicher und kostenloser Routenplaner ersetzt den Stadtplan und die Kalenderfunktion dient vielen schon lange als Ersatz für kostenpflichtige Planersoftware. Das alles kommt natürlich besonders beim Umzug zum Einsatz.

Ganz besonders praktisch ist nun allerdings die Funktion, die in den Medien für zweischneidige Furore gesorgt hat: Google Street View.

Nicht jeder ist mit der flächendeckenden photographischen Erfassung seiner Häuseraußenfläche einverstanden, doch erfordert es einen aktiven Widerspruch gegen die Veröffentlichung, weshalb das System dennoch sehr detailliert nahezu alle deutschen Großstädte als Fassadenansicht zur Verfügung stellt.

Wer also eine neue Wohnung sucht und die in der Anzeige angegebene Adresse kennt, kann sich bereits im Vorfeld über seine potenzielle neue Wohnumgebung informieren ohne das heimische Wohnzimmer je verlassen zu haben. Wer will, kann virtuell in seiner neuen Nachbarschaft spazieren gehen und Nähe zu Friseur, Bäcker und Apotheke nachsehen.

Wer so allerdings auf eine optimierte Parkplatzsuche hofft, wird enttäuscht werden: die verwendeten Fotos sind keine Echtzeit-Ansicht der Straße, sondern basieren auf einmaligen Bildaufnahmen, die nicht regelmäßig aktualisiert werden. Auch Google Maps ist keine Satellitenüberwachung – es kann sich also weiterhin unbesorgt im Garten gesonnt werden!

5.Oktober 2012

Haftung bei Schäden durch Umzugsunternehmen

Wer mit einem Umzugsunternehmen umzieht, schließt bei Vertragsabschluss meistens eine Versicherung mit ab, die im Schadensfall für Bruch und Schäden durch den Möbeltransport haftet. Private Umzugshelfer sind hingegen in der Regel für entstandene Schäden nicht haftbar zu machen. Doch wie genau funktioniert die Haftung und was muss dabei beachtet werden?

Von der Spedition gepacktes und transportiertes Umzugsgut ist bis zu einer Höhe von 620 Euro pro Kubikmeter versichert (§ 451e Handelsgesetzbuch). Wenn Sie mit vielen Wertgegenständen umziehen, lohnt sich ggf. eine separate Zusatzversicherung.
Diese so genannte Transportversicherung greift jedoch nur, wenn der Schaden eindeutig von den Mitarbeitern des Umzugsunternehmens verursacht worden ist. Wer also Geld sparen möchte und zum Beispiel die Umzugskartons selbst packt, bleibt im schlimmsten Fall auf den Kosten sitzen, wenn der Inhalt Schaden nimmt – schließlich kann durch nachlässiges Packen Ihrerseits etwas kaputt gegangen sein. Zudem schließen viele Versicherungen Schäden, die innerhalb der Umzugskartons geschehen sind, grundsätzlich von der Haftung aus.

Nicht selten begrenzen auch Haftungsausschüsse die Haftung der Umzugsunternehmen. Achten Sie auf Hinweise in den gültigen AGB der Spedition, die eine Haftung durch das Umzugsunternehmen in bestimmten Fällen ausschließen. Ein Haftungsausschluss wird normalerweise bei so genannten „unabwendbaren Ereignissen“ vereinbart. Dazu zählen Schäden, die durch Naturgewalten wie Stürme oder durch Dritte, die nicht haftbar gemacht werden können, zustande kommen. Zudem werden oftmals Pflanzen, Tiere und Wertgegenstände wie Schmuck oder elektronische Geräte von der Haftung durch Umzugsunternehmen ausgeschlossen. Diese Gegenstände sollten Sie eventuell mit einem eigenen Umzugswagen transportieren.

Besonders wichtig ist auch die rechtzeitige Schadensmeldung wichtig. Entstandene Schäden müssen der Umzugsfirma innerhalb bestimmter Fristen gemeldet werden. Eine sofortige Meldefrist gibt es für offensichtliche Schäden. Kontrollieren Sie also gleich nach dem Auspacken der Kartons bzw. dem Aufbau der Möbel Ihr Umzugsgut auf Risse, Kratzer, Bruch etc. Schäden, die nicht auf den ersten Blick sichtbar sind, können noch bis zu 10 Tage nach dem Umzugstag reklamiert werden.

25.September 2012

Parken am Hamburger Flughafen

Das Parken am Airport Hamburg erhält eine neue Dimension. Am 1. Oktober 2012 soll das neue „Holiday Parkplus“ Parkhaus nahe dem Flughafengelände fertiggestellt und freigegeben werden. Und das gerade rechtzeitig zum Beginn der Herbstferiensaison. Das neue Parkhaus soll vor allem Urlaubern, Geschäftsreisenden und Langzeitparkern die Möglichkeit geben ihr Fahrzeug während des Auslandsaufenthaltes sicher unterzubringen.

Das über die Beschilderung „Holidayparken“ leicht erreichbare „Holiday Parkplus“ befindet sich in direkter Nachbarschaft zum Parkplatz P8 südlich des Flughafengeländes. Das Parkhaus ist täglich 24 Stunden geöffnet und über eine Leitstelle videoüberwacht. Ein spezieller Shuttleservice sorgt für minutenschnellen Transport zum Flughafenterminal.

Das neue Parkhaus ist zudem ein Hinweis auf den wachsenden Bedarf und an der zunehmenden Nutzung des erneuerten Hamburger Flughafens.

Über andere und bisherige Parkmöglichkeiten direkt auf dem Flughafengelände informiert der Airport Hamburg:
http://www.airport.de/de/parkgebuehren.html

21.September 2012

Mietrecht für Studenten

Gerade im dicht besiedelten Hamburg ist die Wohnungsnot unter Studierenden oftmals groß. Und so häufen sich auch die Fälle von betrugsähnlichen Zuständen und hohen Mietpreisen für minderwertige Unterkünfte. Nun hat der fzs, der freie Zusammenschluss von StudentInnenschaften, gemeinsam mit dem Mieterverein Hamburg eine neue Broschüre verfasst, die Studierenden in der Hansestadt helfen soll sich vor Fallen und Tricks zu schützen.

Beispielsweise gibt es praktische Infos, worauf man bereits vor Abschluss eines Mietvertrages zu achten hat. Besonders eingegangen wird auch auf Sondersituationen wie Mietrecht in Wohngemeinschaften, welche Informationen der Vermieter von seinen Mietern erfragen darf und auch über elterliche Bürgschaften und die Mietkaution wird informiert.

Die Broschüre ist erhältlich beim Mieterverein zu Hamburg, beim Strohhause 20, 20097 Hamburg, Schutzgebühr 1,- €.

21.September 2012

Der Mieterverein Hamburg

Mieter in Hamburg haben einen neutralen und kompetenten Ansprechpartner und wissen oftmals gar nichts davon. Der Mieterverein Hamburg vertritt Ihre Rechte als Mieter und hilft Ihnen Ihrem Vermieter gegenüber Ihre Rechte zu vertreten, Sie über Ihre Pflichten aufzuklären und im Notfall helfen Sie auch bei Rechtsfragen und finden für Sie einen geeigneten Rechtsanwalt, der sich mit Mietrecht bestens auskennt. Eine Adresse also, die sich jeder Hamburger gut merken sollte.

http://www.mieterverein-hamburg.de/

Die häufigsten Konfliktfälle in der Hamburger Mietlandschaft betreffen die Miethöhe, aber auch Fragen zur Nebenkostenabrechnung, Renovierung und Wohnungsübergabe oder Rückzahlung der Kaution sind immer wiederkehrende Zankäpfel, mit denen der Mieterverein sich gut auskennt. Bei Streit mit dem Vermieter sollten Sie also am besten zuerst den Mieterverein befragen, bevor Sie sich selbst mit dem Vermieter auseinandersetzen.

5.September 2012

Mit dem Fahrrad in Hamburg unterwegs

„Ich fahre mit meinem Bonanzarad durch die Hansestadt, damit ein jeder sieht, was für’n tolles Rad ich hab‘!“
…schon die Hamburger Rapszene weiß die Vorteile der zweirädrigen motorlosen Fortbewegung in der Großstadt zu schätzen, wie dieser Klassiker von Fischmob beweist.

Diese sportliche Alternative ist für alle diejenigen ein Vorteil, die gesunde Lebensweise mit Effizienz verbinden wollen. Wer sonst keine Zeit für Sport hat, kann den Arbeitsweg nutzen, um mehr Bewegung an frischer Luft in seinen Alltag zu integrieren. Man sieht mehr von seiner schönen Stadt, ist flexibler und nicht mehr länger auf Staufreiheit, Parkplätze oder pünktliche Busse und Bahnen angewiesen.

Wer kein eigenes Fahrrad besitzt, dem hilft das stadtweite Projekt „StadtRAD“, das in der gesamten Hamburger Innenstadt Leihfahrräder für kurze Strecken anbietet, die man sich einfach vor Ort freischalten und losradeln kann. Das Modell wurde aus Berlin kopiert, wo die Leihfahrräder seit vielen Jahren fest zum Stadtbild gehören.

Die Hamburger Touristikbranche hat eine Reihe von Links und Ratgeber zusammengestellt, wo sich alle Hamburger Radler über Fahrradwege und organisierte Freizeitausflüge mit dem Drahtesel informieren können:

Hamburg per Fahrrad erkunden

29.August 2012

Parkplätze in Hamburg

Die Parkplatzsituation in der Hansestadt ist mancherorts schwierig – oder um es mit den Worten der Anwohner zu sagen, katastrophal. Gerade dicht besiedelte Altbaugegenden wie Eimsbüttel oder Eppendorf sind nicht ausreichend an die Neuzeit angepasst und es kommt zu einem Massenaufkommen von Falschparkern oder sogar parkenden Fahrzeugen in zweiter Reihe.

Wer nicht auf öffentliche Verkehrsmittel oder das Fahrrad ausweichen kann oder will, für den bietet die Stadt Hamburg auf einer eigenen Webseite Tipps zum Parken in Hamburg: http://www.hamburg.de/parken/

Vor allem für Touristen bietet die Webseite eine Hilfe, aber auch für Arbeitnehmer ist diese Seite ein Anlaufpunkt, um eine schnelle Ãœbersicht über alle Parkhäuser in Hamburgs Innenstadt zu erhalten. Wer von außerhalb kommt und bis in die Innenstadt gelangen muss, für den empfiehlt sich das beliebte „Park and Ride“ System: Sie fahren mit dem Auto zu einer U- oder S-Bahnstation bzw einem Busbahnhof und lassen sich von dort aus zu Ihrem eigentlichen Ziel weiterbefördern. Diese Variante ist besonders geeignet, wenn an Ihrem Wohnort eine schlechte Anbindung an das HVV-Netz besteht. Auch die verfügbaren „Park and Ride“ Gelegenheiten in Hamburg und dem Umland sind auf der Webseite in einer Ãœbersicht enthalten.

21.August 2012

Pauschales Halteverbot nicht rechtswirksam

Wenn ein privates Umzugsunternehmen ein Halteverbotsschild aufstellt, wird im allgemeinen davon ausgegangen, dass dies auch rechtens ist, vor allem dann wenn eine behördliche Genehmigung vorliegt. Dass dies nicht immer der Fall sein muss, entschied kürzlich der Verwaltungsgreichtshof Baden-Württemberg. (Az. 1 S 3263/08)

Im vorliegenden Fall hatte ein Umzugsunternehmen ein Halteverbot mit einer pauschalen Genehmigung aufgestellt und wollte später ein Fahrzeug abschleppen lassen, welches am Umzugstag in der abgesperrten Halteverbotszone parkte. Der Halter konnte das Fahrzeug zwar gerade noch rechtzeitig umparken, sollte aber anschließend den vergebens herbeigerufenen Abschleppdienst zahlen. Wert: knapp 160 Euro.

Der Fahrer weigerte sich jedoch und zog vor Gericht – und bekam recht! Das Gericht urteilte, dass nur die Straßenbau- und Straßenverkehrsbehörde verkehrsregelnde Maßnahmen anordnen dürfe, nicht aber Umzugsunternehmen mit einer pauschalen Genehmigung. In dem Fall liege mit der Pauschalgenehmigung für ein Halteverbot ein Schein-Verwaltunsgakt vor – jedes amtliche Halteverbot müssen individuell mit den Behörden abgestimmt werden. Es reiche nicht, wenn ein Umzugsunternehmen sich pauschal das Recht anmaßt diese Entscheidungen treffen zu dürfen und jedes Halteverbot müsse erneut genehmigt werden.

Quelle u.a. www.auto-medienportal.net