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10.Dezember 2016

Dauerparken auf dem Parkplatz eines Supermarkts?

Ein Großstädter parkt nach erfolgloser Suche nach einem Parkplatz sein Fahrzeug auf dem Parkplatz eines Supermarktes – ohne dort einkaufen zu gehen. Das mag gut gehen, aber rechtens ist das nicht. Denn der Supermarktbetreiber muss das nicht dulden. Weil der Fahrzeugführer nicht Kunde des Supermarktes ist, kann der Supermarktbetreiber das Auto abschleppen lassen, denn es wurde unberechtigt geparkt. Ein aktueller Gerichtsfall zeigt, dass das unberechtigte Parken teuer werden kann.

Die namhaften Supermärkte wie Aldi, Penny, Lidl und so weiter bieten ihren Kunden an parkplatzarmen Standorten häufig einen Parkplatz mit einer nicht selten üppigen Zahl an Stellplätzen. So findet jeder Kunde auf Anhieb einen Parkplatz und fährt wegen Parkplatzmangels nicht weiter zur Konkurrenz, um dort einzukaufen.

Das Thema Parken auf einem Supermarktparkplatz beschäftigte auch den Bundesgerichtshof (BGH). Konkret ging es vor Gericht um Abschleppkosten, die entstanden, weil ein Supermarktbetreiber das Auto eines Kunden abschleppen ließ, der länger als die erlaubten 90 Minuten auf dem Parkplatz parkte.

 

Das war geschehen

 

Den Sachverhalt des vor Gericht verhandelten Falls schildert das Online-Portal Anwalt.de so: Der Kunde habe sein Fahrzeug auf dem Kundenparkplatz eines Supermarktes abgestellt und dann die höchstzulässige Parkdauer von 90 Minuten überschritten. Daraufhin hätte der Betreiber des Supermarktes das Fahrzeug abschleppen lassen. Die dafür anfallende pauschale Abschleppvergütung habe 219,50 Euro betragen. Das Geld hätte der Betreiber des Supermarktes vom Kunden zurückverlangt. Der habe nicht zahlen wollen – und so landete die Angelegenheit vor dem Amtsgericht.

Erste Entscheidung, zweite Entscheidung, dritte Entscheidung

Das um eine Entscheidung angerufene Amtsgericht sah die Forderung als gerechtfertigt an. Zumindest in einer Höhe von 130 Euro, weil dies der Betrag sei, der vor Ort üblicherweise fürs Abschleppen eines Autos zu zahlen sei. Die Rechtsgrundlage für seine Entscheidung sah das Gericht darin, dass der Supermarktbetreiber ein Geschäft des Fahrzeughalters erfüllt hätte. Demnach entspräche es dem mutmaßlichen Willen des Kunden, sein verbotswidrig geparktes Fahrzeug entfernen zu lassen.

Mit dieser Entscheidung war man nicht zufrieden und zog zum nächsten Gericht: Das Landgericht hob laut des Berichts von Anwalt.de die Amtsgerichtsentscheidung jedoch wieder auf. Seine Auffassung: Es hätte nicht dem mutmaßlichen Willen des Kunden entsprochen, dass sein Fahrzeug kostenpflichtig von einem Dritten abgeschleppt werde.

Gegen die Entscheidung des Landgerichts legte man Revision beim BGH (BGH-Urteil vom 11. März 2016 – Az.: V ZR 102/15) ein. Die führte zu einer Urteilsaufhebung. In der Begründung habe es geheißen, dass der Kunde verpflichtet gewesen sei, das verbotswidrig geparkte Fahrzeug entfernen zu lassen, schreibt Amwalt.de. Und daher hätte das Vorgehen des Supermarktbetreibers dem mutmaßlichen Willen des Kunden entsprochen, weil der Kunde dadurch von der Verpflichtung zur sofortigen Entfernung des Fahrzeugs befreit worden sei. Außerdem hätte es keine kostengünstigere Alternative gegeben.

Anwalt.de merkt an, dass der Fall zeige, dass es auf den tatsächlichen Willen, der auf unrechtmäßiges Parken gerichtet ist, nicht ankomme – wenn das Landgericht mit dem „mutmaßlichen Willen“ argumentiere. Der Supermarktbetreiber sieht seinen Parkplatz für seine Kunden vor. Der Missbrauch dieser Nutzung könne teuer werden.

Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/abschleppkosten-des-supermarktbetreibers_088008.html

17.November 2016

Warum ein Fünftel der Deutschen an Umzug denkt – und wohin es für viele geht

Eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Immobilienportals immowelt.de ergab, dass gut 20 Prozent der Deutschen mit ihrer aktuellen Wohnung unzufrieden sind und umziehen möchten. Demnach habe mehr als ein Drittel der Befragten als Grund für den Umzugswunsch den energetischen Standard angegeben. Und 35 Prozent störe vor allem die daraus resultierende Höhe der Nebenkosten. Zugleich veröffentlichte das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) neue Zahlen zum innerdeutschen Wanderverhalten, die eine Trendwende belegen: 2014 seien demnach zum ersten Mal seit der Wiedervereinigung mehr Deutsche von West nach Ost als andersherum umgezogen.

 

Energiestandard und hohe Nebenkosten – der Deutschen wichtigste Gründe für einen Umzug

 

Wer zu viel seines Geldes für Energie und Nebenkosten ausgeben muss, wer auf die Badewanne verzichten muss oder wer von seinen Nachbarn die Nase voll hat, hat gute Gründe, umziehen zu wollen. Und das wollen immerhin 20 Prozent derjenigen 1.000 Deutschen über kurz oder lang, die im Februar im Rahmen der repräsentativen Studie „Wohnen und Leben 2016“ im Auftrag des Immobilienportals immowelt.de befragt wurden, ob und wie zufrieden sie mit ihrer derzeitigen Wohnsituation seien.

Die konkrete Frage „Wie zufrieden sind Sie mit Ihrer aktuellen Wohnung?“ wurde laut immowelt.de wie folgt beantwortet:

  • (Sehr) zufrieden, ich möchte nichts ändern: 28 Prozent
  • Ein paar Dinge stören mich, aber insgesamt bin ich zufrieden: 52 Prozent
  • Einige Dinge stören mich, mittelfristig werde ich sicherlich umziehen: 11 Prozent
  • Ich will raus, finde aber nichts Besseres in meiner Preislage: 7 Prozent
  • Ich will raus und habe schon eine neue Wohnung in Aussicht: 2 Prozent

 

Für 38 Prozent der Befragten sei es der energetische Standard der derzeitigen Wohnung, der sie auf Umzugsgedanken bringe. Ganz klar: Alte, mangelhaft isolierte Fenster und Wände, eine betagte Heizungsanlage und andere sind Faktoren, die das Heizen teuer machen und die Nebenkosten in die Höhe schnellen lassen. So mancher Mieter muss deshalb am Ende des Abrechnungszeitraums eine schmerzhaft hohe Nachzahlung leisten.

Die Ausstattung der aktuell bewohnten vier Wände lasse 29 Prozent nach etwas Besseren Ausschau halten. Auf Ungnade stießen insbesondere Teppich, Fliesen & Co.

Mehr als jeder Fünfte (21 Prozent) nannte als Grund für seinen Umzugswunsch das Umfeld, die Nachbarn und die Nachbarschaft. Genauso vielen Befragten sei ihre Wohnung schlichtweg zu teuer. Und gut jeder Sechste (17 Prozent) meinte, die Größe seiner Wohnung passe nicht mehr, während mehr als jeder Siebte (13 Prozent) angab, dass diese ungünstig liege.

 

Mieter sind unzufriedener als Eigentümer

 

Interessant ist der Vergleich zwischen Mieter und Vermieter: Laut der Umfrage seinen Mieter viel unzufriedener als Eigentümer. Während nur sieben Prozent der befragten Eigentümer umziehen wollten, seien es bei den Mietern fast vier Mal so viele: 26 Prozent.

 

Erstmals mehr Umzüge von West nach Ost als andersrum

 

Das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) in Wiesbaden veröffentlichte gerade Zahlen zum „innerdeutschen Wanderverhalten“ (Berichtsjahr 2014): Demnach seien zum ersten Mal nach der Wiedervereinigung mehr Menschen von West- nach Ostdeutschland umgezogen als andersrum. Die Wanderungsbilanz sei dem BiB zufolge auf der Basis der amtlichen Wanderungsstatistik errechnet worden.

 

Quellen:

http://presse.immowelt.de/pressemitteilungen/studien/artikel/artikel/nichts-wie-raus-jeder-5-deutsche-will-umziehen.html

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-05/umzug-ostdeutschland-westdeutschland-abwanderung-gestoppt

16.August 2016

Halteverbotszonenschild gilt auch links, wenn es nur rechts aufgestellt ist

Im Jahr 2014 parkte der Angeklagte mit seiner Frau im damals neuen Theresienhof in Füssen für einen angeblich kurzen Einkaufsbummel. Das berichtet der Kreisbote. „Rechts“, so zitiert die Zeitung den Angeklagten, „wenn man einfährt, war das Halteverbot, links war nichts.“

 

Ãœber den Geltungsbereich von Haltverbotszonen

Laut der Zeitung sagte der Beamte, der in der Füssener Polizeiinspektion für den Verkehr zuständig ist, dass Verkehrszeichen, die gelten sollen, immer rechts stehen müssen in Deutschland. Er fügte hinzu, dass sie links wiederholt werden können. Diese Anwendung von Zonen-Schildern habe man dem Experten zufolge hierzulande bereits vor mehr als zwei Jahrzehnten  eingeführt. Der Grund: man wollte einen Schilderwald verhindern. In dieser Zonen- Anordnung gelte ein Parkverbot laut dem Beamten wie ein Tempolimit vom Anfang bis zum Ende einer Zone. Man brauche deshalb nicht an jeder Querstraße neue Verkehrszeichen aufzustellen.
Auch die Tempolimit- und Halteverbotszonenschilder (eingeschränktes Halteverbot: roter Kreis mit diagonalem Querstrich auf blauem Grund) an den Eingängen der Füssener Theresienstraße hätten entsprechende Gültigkeit. Deshalb dürfe man dort nur kurz zum Be- und Entladen halten. Wolle man in den eingezeichneten Parkflächen parken, müsste man einen Parkschein kaufen oder sich als Anwohner ausweisen.

 

Wie aus 15 Euro 235,98 Euro Bußgeld wurden

Der Angeklagte berief sich laut Kreisbote im Rechtsstreit darauf, dass er solche Verkehrsregelungen über Zonen aus seiner Zeit, als er den Führerschein gemacht hätte, nicht kannte. Nur zur Info: Der Mann ist 1937 geboren und habe der Zeitung  zufolge seinen Führerschein in den 1950er-Jahren gemacht. Und weil das Halteverbotsschild nur rechts gestanden hätte, hätte es für ihn nicht für links gegolten.
Das Kaufbeurer Amtsgericht hatte den Angeklagten schon 2015 rechtskräftig verurteilt, doch der beharrte auf seinem Recht und beschwerte sich beim Oberlandesgericht Bamberg gegen das Urteil, das die Beschwerde allerdings verwarf. Und das Landgericht Kempten ließe dem Zeitungsbericht zufolge weitere Beschwerden gegen das Urteil nicht mehr zu, was der Angeklagte auch schriftlich hätte.
Nun habe das Kirchenamt die Auszahlung der inzwischen 235,98 Euro Bußgeld angewiesen – laut Angeklagtem hinter dessen Rücken, weshalb er bereits weitere Schritte erwäge.
http://www.kreisbote.de/lokales/fuessen/lechbrucker-muss-15-euro-knoellchen-23598-euro-zahlen-6278638.html

2.August 2016

Abschleppen: Welcher Autoschutzbrief hilft bei einer Panne am besten?

Der  WDR berichtet, dass Fachzeitschriften und Verbraucherschützer wie die Stiftung Warentest regelmäßig sogenannte Schutzbriefe für Fahrzeuge testen würden und dabei meist zu dem Ergebnis kämen, dass es zum ADAC sehr wohl „preiswertere Alternativen“ gebe. Insbesondere dann, wenn man „vor allem Wert auf das ‚kostenlose‘ Abschleppen und die Pannenhilfe“ lege.

 

Eigene Kfz-Versicherung bietet häufig Schutzbrief gegen Aufpreis

So enthalte die eigene Kfz-Versicherung oft einen Schutzbrief: Nachfragen lohnt sich also! Und wenn der Schutzbrief nicht im Tarif stecke, böten so einige Versicherer die Möglichkeit, gegen Aufpreis einen Schutzbrief dazu zu kaufen. Es käme dem WDR zufolge dabei auf den Versicherungstarif an, den man zahle, so dass der Aufpreis für Schutzbriefe auf eine Jahressumme zwischen fünf und vierzig Euro beziffert werden könne. Es gelte: Decke die Versicherung bereits großzügig, sei der zusätzliche Schutzbrief vergleichsweise günstig. Umfasse der Versicherungsschutz dagegen nur Grundlegendes (preiswertester Haftpflichttarif), sei der Schutzbrief entsprechend teurer.

Schutzbriefe von der ADAC-Konkurrenz sind meist günstiger

Andere Automobilclubs, zum Beispiel ACE, AVC, ARCD, BAVC, KS  oder VCD, hätten dem WDR zufolge auch Schutzbriefe im Angebot – und verlangten dafür durchweg weniger Gebühren pro Jahr als der ADAC.
Abschleppen im Pannenfall deckt die Mobilitätsgarantie des Autoherstellers
Gut zu wissen: Viele Hersteller böten laut WDR beim Kauf eines Neu- beziehungsweise Jahreswagens eine sogenannte Mobilitätsgarantie an und garantieren damit, dass man im Falle einer Panne abgeschleppt werde. Und, dass ein während der Reparatur des Autos genutzter Leihwagen kostenlos zur Verfügung stehe. Aber Achtung: Die Mobilitätsgarantie ist auf die Garantiezeit des Fahrzeugs beschränkt. Sie gelte außerdem nur dann, wenn die Wartung des Autos in ausgewiesenen Vertragswerkstätten stattfände.

 

Lohnt sich der ADAC-Schutzbrief dennoch?

Das bisher Ausgeführte könnte man dahingehend deuten, dass der Schutzbrief vom ADAC nicht lohne. So eindeutig ist die Lage allerdings auch wieder nicht: Denn laut WDR glänze der ADAC immerhin mit dem größten Pannenhelfer-Netz. Insgesamt seien rund 6.800 ADAC-Pannendienstwagen auf Helfertour, 1.800 davon als ADAC-eigene und 5.000 als Partner, die im Auftrag des ADAC handelten.
Wer nun meint, es sei egal, von wem die Abschlepphilfe im Notfall komme, der irrt.  Der WDR schreibt, dass im Schadensfall infolge des Abschleppens nicht der ADAC der Ansprechpartner sei, sondern die Partner-Abschleppfirma. Schließlich käme der Vertrag als „Vertrag zu Lasten Dritter“ zustande – vor Ort zwischen Autobesitzer und Abschleppunternehmer. Der ADAC wirke lediglich als Vermittler und zahle. Wenn man dann noch bedenkt, dass Abschleppunternehmer einen recht hohen juristischen Schutz genießen, dann muss man laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes im Schadensfall „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ belegen können, dass das Abschleppunternehmen den Schaden auch tatsächlich verursachet habe. Und das könne schwierig, langwierig und teuer werden.
http://www1.wdr.de/verbraucher/freizeit/auto-schutzbrief-100.html

20.Juni 2016

Umzug der Schwartauer Marmeladen-Werke geplant

Die Schwartauer Werke stellen seit mehr als 100 Jahren Marmelade her. Die Marmeladenmarke Schwartau ist über Deutschlands Grenzen hinweg sehr bekannt – und eng mit dem Unternehmensstandort Bad Schwartau, nordwestlich von Lübeck, verknüpft. Dennoch plant der Marmeladenhersteller jetzt einen Umzug.

Die Zeitung SHZ berichtet in ihrer Online-Ausgabe, dass der derzeit größte Arbeitgeber der rund 20.000 Einwohner zählenden Stadt Bad Schwartau im Kreis Ostholstein in Schleswig Holstein, die Schwartauer Werke, einen Umzug planten. Der Grund für den geplanten Umzug des Marmeladenherstellers seien Platzprobleme. Das Unternehmen wolle dem Hamburger Abendblatt zufolge expandieren und die seit der Firmengründung 1899 Heimatstadt Bad Schwartau könne kein geeignetes Grundstück zur Verfügung stellen. Die Medien zitieren den Bürgermeister Gerd Schuberth (CDU) mit den Worten: „Eine so große Fläche wie gewünscht können wir nicht anbieten.“

Ein großer Teil der Produktion soll deshalb umziehen. Als neuer Standort kämen der Zeitung SHZ.de zufolge aktuell mehrere Adressen in Frage: Darunter Flächen in Lübeck, in Mönkhagen (Kreis Stormarn) und in Mecklenburg-Vorpommern.

Die SHZ.de beruft sich in ihrem Bericht auf die „Lübecker Nachrichten“ und schreibt: „Bei den Schwartauer Werke soll dem Bericht zufolge Schönberg in Mecklenburg-Vorpommern im Gespräch sein.“ Zugleich heißt es: „Es wäre nicht das erste Mal, dass Schleswig-Holsteins Kommunen das Nachsehen haben und Mecklenburg-Vorpommern von dem Umzug eines großen Betriebes profitieren kann. Mitte letzten Jahres kündigte die Firma DeLaval Services an, Glinde (Kreis Stormarn) verlassen zu wollen. Künftiger Standort soll Gallin in Mecklenburg-Vorpommern sein.“

Das Hamburger Abendblatt schreibt, ebenfalls unter Berufung auf die „Lübecker Nachrichten“, dass in der Region ein erbitterter Wettkampf um das Unternehmen entbrannt sei. Die Stadt Lübeck wolle demzufolge die Schwartauer Werke an ein neues Gewerbegebiet südlich der Bundesautobahn A 20 locken, aber auch die Gemeinde Schönberg in Mecklenburg-Vorpommern sei im Rennen. Die Schwartauer Werke planen laut Bericht, zunächst zwei der drei Produktionsstandorte in Bad Schwartau aufzugeben: Zum einen das Werk I an der Lübecker Straße und zum anderen das Corny-Werk. Beide Flächen lägen in unmittelbarer Nachbarschaft zur Wohnbebauung und könnten deshalb nicht erweitert werden.

Der Umzug der Schwartauer Werke soll angeblich nicht vor Ende 2018 vollzogen werden. „Wir befinden uns noch in einer sehr frühen Phase der Bauplatzsuche“, zitieren die Medien die Firmen-Sprecherin des Marmeladenherstellers Stephanie Tron. Laut Betriebsrat soll es im Zuge des Umzugs zu keinem Arbeitsplatzabbau kommen. Alle Mitarbeiter würden mitgenommen, soll die Geschäftsführung erklärt haben.

4.Juni 2016

Vorsicht bei mobilen Halteverboten: auch vorher schon gültig!

Wer trotz eines mobilen Halteverbotsschildes, das wegen eines Umzugs platziert wurde, parkt und sich dabei auf der sicheren Seite wähnt, weil das Halteverbot erst für einen späteren Zeitraum gelten soll, sollte schleunigst umparken: Denn ein Berliner Gericht urteilte gerade, dass die Schilder auch schon vor der Genehmigung gelten.

Konkreter Fall: Halteverbot fälschlich durchgesetzt?

Unter dem Aktenzeichen VG 14 K 66.15 verhandelte das Berliner Verwaltungsgericht (VG) folgenden Fall: Ein Autofahrer hatte ein absolutes Halteverbot missachtet. Das war wegen eines anstehenden Umzugs eingerichtet worden – die Umzugsfirma hatte dazu mobile Verkehrsschilder aufgestellt. Der Autofahrer parkte trotzdem und soll nun die Kosten dafür tragen, die das Umsetzen seines Wagens verursacht hat.

Der Falschparker weigerte sich, zu zahlen, und zog stattdessen vor Gericht. Dort argumentierte er, dass die Firma die Schilder mit dem absoluten Halteverbot zu früh platziert hätte: Einen Tag vor dem Inkrafttreten des Halteverbots, sprich: einen Tag bevor dieses genehmigt worden sei. Der Fahrer behauptete vor Gericht außerdem, dass er die Schilder nicht gesehen hätte. Dies begründete er damit, dass die Halteverbotszeichen entweder nicht richtig von der Firma platziert worden seien oder sich daran Dritte zu schaffen gemacht hätten, die das ordnungsgemäße Errichten des Halteverbots somit manipuliert hätten. Der Falschparker führte zudem das Argument ins Feld, dass er bezweifle, dass man ihn zu erreichen versucht hätte, um ihn vor dem Umsetzen des Fahrzeugs davon in Kenntnis zu setzen. Und deshalb sei er vor Gericht gegangen.

Falschparker scheitert vor Gericht

Die Richter des Berliner Verwaltungsgerichtes sahen die Lage anders und entschieden gegen den Falschparker. Demnach hätte die Umzugsfirma zu Recht auf Erfahrungswerte gesetzt, dass das errichtete Halteverbot auch eine Genehmigung bekäme. Für die anderen vom Autofahrer vorgetragenen Einwürfe sah das Gericht keine Anhaltspunkte. Es wies in der Urteilsbegründung sogar daraufhin, dass die Polizei nicht dazu verpflichtet sei, den Halter eines falsch geparkten – in diesem Fall im absoluten Halteverbot geparkten – Fahrzeugs zu ermitteln und zu benachrichtigen, wenn damit eine weitere Verzögerung verursacht werde.
((Quelle: https://www.aachener-zeitung.de/news/auto/zu-frueh-aufgestellte-halteverbotsschilder-bleiben-gueltig-1.1313788))

20.Mai 2016

Lebenserwartung steigern: Hilft ein Umzug nach Starnberg dabei?

Laut der Wochenzeitschrift Zeit liegt die Lebenserwartung neugeborener Jungs bei 78 Jahren und zwei Monaten und die neugeborener Mädchen bei 83 Jahren und einem Monat. Die Zeitschrift bezieht sich dabei auf eine neue Modellrechnung des Statistischen Bundesamtes, für die sämtliche Sterbefälle von 2012 bis 2014 und weitere Bevölkerungsdaten ausgewertet wurden. Doch was ist mit den älteren Jahrgängen, deren Lebenserwartung unter den genannten Rekordwerten liegt: Kann ein Umzug in die Stadt mit der höchsten Lebenserwartung Deutschlands beitragen, möglichst lange zu leben?

Umzug gefällig?

Die Idee mit dem Umzug nach Starnberg als möglicherweise lebensverlängernde Maßnahme hatte die Zeitschrift „Bunte“. Sie schreibt in ihrer Online-Ausgabe unter der Überschrift „Umzug gefällig?“: „Menschen suchen beständig nach Dingen, die das Leben verlängern. Dabei liegt die Lösung so nahe.“ Im weiteren Text heißt es dann: Die höchste Lebenserwartung hätten die Bewohner im oberbayerischen Starnberg. Im Schnitt würden die Menschen dort 81,3 Jahre alt. München lande mit durchschnittlichen 80,9 Jahren auf dem dritten Platz. Generell scheinen die Menschen vor allem in Baden-Württemberg, Bayern und Hessen sehr lange zu leben.

Lebenserwartung hängt von wirtschaftlichen Verhältnissen ab

Nun, ganz so einfach ist die Sache nicht. Ein Umzug ins schöne Städtchen Starnberg allein, rund 25 Kilometer südwestlich von München am Nordende des Starnberger Sees gelegen, bringt einem nicht per se ein paar Lebensjahre mehr im Lebenslauf. Vielmehr als von einem Umzug dorthin hängt die Lebenserwartung – und das zeigen die Zahlen des Statistischen Bundesamtes deutlich – von den Lebensumständen und den diese begründenden Verhältnissen ab. Klar, es geht hier vor allem um finanzielle Verhältnisse, also um verfügbares Einkommen, kurz: um Geld. Die Zeit fasst das hier so zusammen: „Menschen mit wenig Geld sterben in Deutschland durchschnittlich deutlich früher als wohlhabende. Die statistische Lebenserwartung liegt in struktur- und einkommensschwachen Regionen erkennbar niedriger, wie eine Datenauswertung der Bundestagsabgeordneten Sabine Zimmermann von der Linkspartei zeigt.“

Genauer aufgedröselt auf die Bundesrepublik ergibt sich bezüglich der Lebenserwartung folgendes Bild: „Mit dem Blick auf die einzelnen Bundesländer haben Männer in Baden-Württemberg mit 79 Jahren und fünf Monaten die höchste Lebenserwartung. Auch bei den Frauen ist das Bundesland Spitze: Sie haben eine Lebenserwartung von knapp 84 Jahren. Die niedrigsten Werte weisen Männer demnach in Sachsen-Anhalt mit 76 Jahren und zwei Monaten sowie Frauen mit 82 Jahren und zwei Monaten im Saarland auf.“ Verknüpft man das mit dem Wissen um reiche und arme Regionen bekommen die Unterschiede in Sachen Lebenserwartung eine soziale Brisanz: „Davon betroffen sind zum Beispiel weite Teile Ostdeutschlands und Teile des Ruhrgebiets, des Saarlands und Frankens. Besonders bei Männern würden die Unterschiede deutlich. Schlusslicht in der Auswertung ist das rheinland-pfälzische Pirmasens mit einer durchschnittlichen Lebenserwartung von 73 Jahren bei Männern. Dahinter folgen Hof in Franken, Emden im Ostfriesland sowie Suhl und Eisenach in Thüringen.“

Zusammenhang von Krankheit und sozialem Status ist erwiesen

Dass es jedoch einen Zusammenhang von Krankheit und sozialem Status gebe, halte das Robert Koch-Institut laut dem Zeit-Bericht für erwiesen: „Bei schweren Erkrankungen wie Herzinfarkt, Schlaganfall, Diabetes oder chronischen Lungenerkrankung sind sozial Schwächere deutlich häufiger betroffen.“ Die bereits erwähnte Bundestagsabgeordnete Zimmerman (55), die die Daten für das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) ermittelt habe, so schreibt die Bunte, argumentierte laut der Zeit: „Armut und damit schlechte Gesundheit werden von Generation an Generation weitergegeben. Um das zu ändern, braucht es mehr als Programme zur Gesundheitsprävention. Nötig sei eine umfassende Bekämpfung von Armut und gesundheitsschädlichen Lebensverhältnissen – also etwa durch höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen gerade für Geringverdiener.“

Arme sterben früher als Reiche – auch in Starnberg

Man könnte jetzt zynisch sagen, wer wohlbetucht ist und nach Starnberg umzieht, hat gute Chancen, dort sehr alt zu werden. Aber die hätte er dank seines hohen Einkommens sicher auch woanders. Und wer eh schon zu wenig zum langen Leben hat, dem hilft der Umzug ins reiche Straubing sicher auch nicht dabei, hinten raus ein paar Jahre zu schinden. Die Zeit schreibt: „Die geografische Lage ist nicht die Ursache der unterschiedlichen Lebenserwartung.“ Und die Bunte zieht dann auch das Fazit: „Ein reiner Umzug ist also weniger sinnvoll …“

4.Mai 2016

Abschleppen von A bis Z

Panne mit dem Wagen? Wie organisiert man das Abschleppen? Was muss man dabei beachten? Was ist erlaubt, was verboten? Die folgende Übersicht klärt von A bis Z übers Abschleppen auf.

 

Abschleppstange

Die Abschleppstange hat – anders als das Abschleppseil – den Vorteil, dass der Pannenwagen dem Vordermann nicht ins Heck fahren kann, wenn gebremst wird. Davon profitieren vor allem ungeübte Fahrer. Andererseits kann eine Abschleppstange das Heck des Pannenfahrzeugs aushebeln, wenn der Abschlepper zu stark auf die Bremse tritt.

Bremskraftunterstützung

Während das abgeschleppte Fahrzeug mit ausgeschaltetem Motor am Haken hängt, fehlt ihm die Bremskraftunterstützung desselben. Daher muss der Hintermann im plötzlichen Bremsfall außergewöhnlich stark aufs Bremspedal. Gut zu wissen: Auch für die Servounterstützung des Motors beim Lenken fehlt.

 

Crash

Einen Unfallwagen sollte man nicht ans Abschleppseil hängen, da ein Fahrwerksteil kaputt sein könnte. Sicherer ist es, dafür einen Abschleppwagen zu rufen.

Durchblick

Für den Vordermann gilt, möglichst weit rechts zu fahren, während der Hintermann mittig fahren sollte. Dann sieht er mehr vom Straßenverkehr, kann das Abschleppseil stramm halten und schnell auf Vorkommnisse reagieren.

 

Elastizität

Elastische Abschleppseile mindern den Ruck beim Anfahren. Ungeübten Fahrern gelingt damit das Strammhalten des Seiles besser und zudem schont es die Fahrzeugtechnik.

 

Fahrzeuggröße

Vor dem Gesetz ist das Abschleppen eine Nothilfe. Deshalb sind dafür andernfalls geltende Gewichtsbeschränkungen wie Anhängelasten aufgehoben.

 

Geschwindigkeit

Weil der Abstand zwischen Vorder- und Hintermann innerhalb des Abschleppkonvois sehr klein ist, sollte man nicht schneller als 30 km/h fahren.

 

Handzeichen

Bevor der Abschleppkonvoi startet, sollten Fahrtroute und Handzeichen abgemacht werden, damit man sich bei Problemen gegenseitig darauf aufmerksam machen kann.

 

Jugendlicher

Derjenige, der das Pannenfahrzeug lenkt, braucht keinen Autoführerschein – solange er mindestens 15 Jahre alt ist, kann das Abschleppen stattfinden.

 

Kfz-Betrieb

Der Zielort der Abschlepperei sollte auf dem kürzesten / schnellsten Weg angefahren werden: eine Autowerkstatt, ein Schrottplatz, ein Parkplatz oder eine heimische Garage.

 

Länge

Zwischen Vorder- und Hintermann darf der Abstand nicht größer als fünf Meter sein. Abschleppseile und -stangen muss man auf halber Länge mit einer roten Fahne bestücken.

 

Motorrad

Einspurige Fahrzeuge müssen mit einem Anhänger abtransportiert werden, sie dürfen nicht an den Abschlepphaken.

 

Nothilfe

Wie geschrieben ist das Abschleppen Hilfe in der Not. Nur wenn nötig, darf abgeschleppt werden. Not bedeutet dabei, dass der Pannenwagen eine Gefahr für den ordnungsgemäßen Ablauf des Verkehrs darstellt.

 

Öse

Für moderne Autos gibt’s oft eine Öse zum Einschrauben. Das zugehörige Gewinde findet man meist hinter einer Klappe in den Stoßfängerblenden aus Kunststoff. Wichtig: Das Gewinde ist idR ein Linksgewinde, die Öse muss also entgegen dem Uhrzeigersinn geschraubt werden.

 

Rückleuchten

Läuft die Beleuchtungsanlage des Pannenwagens nicht mehr, muss man mit akkubetriebenen Lampen oder Lichtbalken, die der Abschleppwagen mit Strom versorgt, für Fahrzeugsicherheit sorgen.

 

Schleppen

Ohne Pannensituation kein Abschleppen. Dann ist die Rede von Schleppen. Dafür ist eine Ausnahmegenehmigung des Straßenverkehrsamtes nötig. Andernfalls zahlt man eine Strafe von mindestens 25 Euro, wenn man erwischt wird. Mit Anschleppen meint man das Ziehen eines Autos, damit dessen Motor anspringt (Starthilfe). Das Anschleppen gilt als Sonderform des Abschleppens.

 

Transport

Mit Transport oder Bergung ist gemeint, dass ein Pannenfahrzeug per Abschleppwagen oder Anhänger weggefahren wird. Auf deren Ladefläche wohlgemerkt. Fürs Transportieren oder Bergen gelten die Regeln der Nothilfe nicht.

 

Urteil

Laut Gerichtsurteilen sind 45 Kilometer eine zu weite Strecke zum Abschleppen. Dem Gericht fehlte dabei der Notgesichtspunkt.

 

Verbot

Ein Abschleppkonvoi darf keinesfalls auf eine Autobahn, auch wenn sie den schnellsten Weg bedeutet. Erleidet man auf der Autobahn eine Panne, muss der Abschleppweg zur nächsten Abfahrt führen, um die Autobahn schnellstmöglich zu verlassen.

 

Warnblinker

Zum Abschleppen müssen Vorder- und Hinterfahrzeug ihre Warnblinklichter einschalten. Der Hintermann sollte zudem sein Warndreieck im Heckfenster platzieren.

 

Zündschlüssel

Der Zündschlüssel muss beim Abschleppen im Zündschloss sein und dort so gedreht werden, dass das Lenkradschloss nicht einrasten kann.

(Quelle: http://www.bild.de/auto/auto-news/abschleppen/abschlepp-abc-44629250.bild.html)

20.April 2016

Wichtige Regeln fürs Abschleppen

 

Als Fahrzeugführer sollte man wissen, was im Notfall zu tun ist. Denn wenn das Auto auf der Strecke bleibt, muss es zügig aus dem Verkehr gezogen werden. Wer dazu den kostenlose Pannendienst seines Automobilclubs oder den seiner Kfz-Versicherung zu Hilfe rufen kann, ist fein raus. Alle anderen müssen das Abschleppen selbst organisieren – und dabei folgende Regeln beachten.

 

Bleibt einem das Auto liegen, muss man dafür sorgen, dass es zügig aus dem Verkehr gezogen wird, um nicht zu einem Verkehrshindernis und somit zur Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer zu werden. Zum Abschleppen kann man ein Seil oder eine entsprechende Abschleppstange benutzen. Weder Seil noch Stange dürfen länger als fünf Meter sein und müssen zum Abschleppen mit einem roten Fähnchen deutlich gekennzeichnet werden. Auf keinen Fall darf man die beiden Fahrzeuge, Abschlepper und Abzuschleppender, diagonal miteinander verbinden.

 

Gut zu wissen: Wo sitzt der Abschlepphaken?

Insbesondere bei modernen Autos sieht man die Vorrichtung zum Abschleppen des Fahrzeugs nicht immer sofort. Oft sitzt sie dort hinter einer Klappe in den Stoßfängerblenden aus Kunststoff. Wer in der Aufregung sicher gehen will, schaut am besten in die Bedienungsanleitung des Autos, um den Abschlepphaken schnell zu finden.

 

Allradantrieb und Automatik brauchen extra Vorbereitung fürs Abschleppen

Fahrzeuge mit Automatik oder Allradantrieb lassen sich heutzutage oft nicht abschleppen, ohne dass sie speziell darauf vorbereitet werden: So muss man bei so manchem Auto Automatikschaltung vor dem Abschleppen eine spezielle Taste drücken, damit das Fahrzeug problemlos an den Haken darf.

 

Allgemeine Verkehrsregeln für Abschlepper und Abgeschleppte

Der Fahrzeugkonvoi aus Abschlepper und Abgeschlepptem birgt immer ein gewisses Risiko für die anderen Verkehrsteilnehmer. Deshalb ist es gesetzlich vorgeschrieben, immer den schnellsten Abschleppweg zu nehmen. Das Ziel der Abschleppfahrt können

  • die Werkstatt,
  • die eigene Garage
  • oder der Autoverwerter sein.

Ist man zum Autoschrottplatz unterwegs, darf man dort sogar unangekündigt auftauchen. Selbst Schrottautos ohne Zulassung darf man dorthin ziehen, doch das nur nebenbei.

Zu beachten ist, dass ein Auto, das auf der Autobahnstrecke bleibt, diese so schnell wie möglich frei macht. Der entsprechende Abschleppkonvoi muss deshalb die nächste Autobahnausfahrt nehmen. Andersrum gilt: Ein Gefährt, das ein Fahrzeug, das außerhalb der Autobahn fahruntüchtig wurde, nicht via Autobahn abgeschleppt werden darf.

Ganz wichtig: Beim Abschleppen müssen bei beiden Fahrzeugen des Konvois sowohl ausreichend Beleuchtung als auch die Warnblinkanlagen eingeschaltet sein. Zuwiderhandeln wird mit Bußgeldern belegt. Außerdem ist eine angemessene Geschwindigkeit angesagt.

Wissen sollte man auch, dass einspurige Motorräder und Ähnliche nicht an den Abschlepphaken gehängt werden dürfen, sondern per Anhänger abtransportiert werden müssen.

 

Abschleppfall: Elektro-Auto

Ist ein Auto mit Elektromotor liegen geblieben, muss man besonders darauf achten, dass dessen Antriebsachse beim Abschleppen nicht die Straße berührt. Andernfalls würde der E-Motor Strom erzeugen, was die Elektronik des Autos stören oder gar einen Unfall verursachen könnte. Um dem vorzubeugen ist ein Blick in die Bedienungsanleitung ratsam.

(Quelle: http://www.focus.de/auto/news/ratgeber-richtig-abschleppen-der-haken-mit-der-mitnahme_id_5299612.html)

7.April 2016

Rekordumzug: Hamburger Kleiderkammer ist umgezogen

Der Umzug der Hamburger Kleiderkammer dieser Tage war ein ganz besonderer: Schließlich steht der eher kleinräumig klingende Name für die größte Kleiderkammer für Flüchtlinge in Deutschland. Und die ist jetzt in die Große Elbstraße 264 gezogen. Ab sofort kann man dort außer mittwochs Spenden abgeben.

 

Ab jetzt in der Elbstraße 264

Laut Verein „Hanseatic Help“ gegenüber dem Hamburger Abendblatt sollen künftig Spenden für Flüchtlinge von der Hamburger Kleiderkammer in der Elbstraße 264 entgegengenommen und sortiert werden. Die Halle unter der neuen Adresse habe demnach eine Fläche von 2.300 Quadratmetern. Angemietet wurde sie von der Hansestadt Hamburg für zwei Jahre, schreibt die Zeitung die Welt in ihrer Online-Ausgabe, die sie den ehrenamtlichen Helfern zur Verfügung stellt. Der Hamburger Flüchtlingskoordinator Anselm Sprandel sagte dem Abendblatt zum Umzug: „Uns war es wichtig, einen Ort zu finden, der zentral liegt und gut erreichbar ist“. Und die ehrenamtliche Helferin Inga Jons, 42, sagte der Welt: „Das gibt uns eine gewisse Planungssicherheit“.

 

Provisorium bei Otto

Mietbeginn für die Halle sei laut Angaben des Zentralen Koordinierungsstabes Flüchtlinge (ZKF) der 1. März gewesen, der gigantische Umzug der Kleiderkammer fand in den ersten Apriltagen statt.

Nach dem Aus für die Kleiderkammer in den Hamburger Messehallen (Halle B6) am 18. Dezember 2015 hatte sie ihr Spendenlager auf dem sogenannten Otto Campus in Bramfeld und in Wedel aufgeschlagen. Die Entgegennahme der Spenden allerdings konnte dort nur provisorisch realisiert werden. Der Mietvertrag für die Halle in Bramfeld sei auf drei Jahre befristet, ende also erst im Dezember 2018. So lange wolle man die Halle noch zur Lagerung und Anlieferung weiterer Sachspenden nutzen, schreibt das Hamburger Abendblatt.

„Wir freuen uns, dass wir nach einigen Monaten der Improvisation nun ein neues Zuhause gefunden haben. Hier werden Spenden einfach, schnell und unbürokratisch abgegeben werden können“, sagte Christian Schad aus dem Vorstand des Hilfsvereins dem Abendblatt über den erneuten Umzug der Kleiderkammer.

Besser organisiert im neuen Zuhause

Auch wenn die neue Adresse für die Hamburger Kleiderkammer nach dem Umzug räumlich kleiner ausfalle als die ursprüngliche Messehalle, habe sie laut der Welt doch Vorteile aufzuweisen. So stehe man vor einem großen Empfangstresen, wenn man das Gebäude betrete. Daneben und dahinter befänden sich die Stationen, an denen die Sachspenden zunächst grob, dann detailliert sortiert werden. In der Computer-Ecke würden die Spenden mit einem eigens dafür geschaffenen Programm registriert. In der ersten Etage gebe es weitere Computer für administrative Arbeiten. Und dort befände sich auch eine „Relax Area“ mit mehreren Sofas zum Entspannen – ein Novum nach dem Umzug.
„Im ersten Obergeschoss möchten wir wirklich etwas Neues versuchen“, sagt Jorns der Welt. Zum einen mit der „Relax Area“, dazu noch mit dem Schwarzen Brett, an dem man sich über andere Flüchtlingsinitiativen informieren könnte. „Wir möchten gern, dass wir uns alle besser untereinander vernetzen“, sagt Inga Jones der Zeitung weiter, „damit wir den vielen Leuten, die sich engagieren wollen, sagen können, wo sie es machen können.“